Das neue Schuljahr 2020/2021 startet und viele Eltern sind in Sorge. Denn auch nach den Sommerferien hält die Coronakrise an. Das Robert Koch Institut meldet leicht steigende Fallzahlen, es scheint regelrecht zu erwarten sein, dass zahlreiche Urlaubsrückkehrer das Coronavirus im Reisegepäck haben und das Infektionsgeschehen bald stark zunimmt. Dennoch halten die Bundesländer daran fest, nach den Ferien möglichst alle Kinder wieder in den Regelunterricht zu bringen. Aber was ist mit Kindern, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben oder deren Familienangehörige aus dem gleichen Haushalt zu den vom Robert Koch Institut definierten Risikogruppen gehören? Bist du mit deiner Familie betroffen, stellst du dir sicher auch die Frage “Wie kann ich eine Schulbefreiung für Kinder mit erhöhtem Risiko erwirken?”.
Länder wollen alle Schüler und Schülerinnen in den Regelunterricht bringen
Vor den Sommerferien war es relativ unkompliziert, bei erhöhtem Krankheitsrisiko eine Befreiung von der Schulpräsenzpflicht zu erreichen. Oft genügte es, der Schule mitzuteilen, dass das Schulkind oder eine angehörige Person, die im gleichen Haushalt lebt, aufgrund von eine Erkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Infektion mit SARS-CoV-2 hat. Einige Schulen verlangten ein Attest zur Glaubhaftmachung.
Dies hat sich nun geändert. Während der Kultusministerkonferenz einigten sich die Länder darauf, mit dem Start in das neue Schuljahr wieder zum Regelunterricht zurückzukehren. Alle Kinder sollen wieder die Schule besuchen – bei voller Klassenstärke, mit voller Stundenzahl und neuen Hygienekonzepten. Nach wie vor fehlen vielerorts die notwendige Infrastruktur in Form von digitalen Lernplattformen sowie tragfähige Konzepte für Lernen auf Distanz.
Vor dem Schulstart: Was taugen die Hygienekonzepte an Schulen?
Mecklenburg-Vorpommern startet als erstes Bundesland in das neue Schuljahr und deutschlandweit schaut man darauf, welches Hygienekonzept über die Ferien ausgearbeitet wurde, um das Infektionsrisiko an den Schulen so gut wie möglich einzudämmen. Eltern, die sich jedoch erhofft hatten, dass Politik, Gesundheitsämter und Schulbehörden während der Ferienzeit einen Masterplan entwickelt hätten, wurden schnell eines Besseren belehrt.
In Mecklenburg-Vorpommern, so verkündete der Nordkurier online, stünde ab sofort Händewaschen auf dem Programm. Also nichts Neues. Gleichzeitig informierte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, dass die Einhaltung der AHA-Formel im Schulbetrieb nicht möglich sei. Darum gehöre die AHA Regel – anders, als im vorigen Schuljahr – nun auch nicht mehr zu den Hygienekonzepten an den Schulen.
AHA steht für:
- Abstand
- Hygiene
- Alltagsmasken
Zwar gilt an Schulen Maskenpflicht, wenn Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler sich im Schulgebäude bewegen. Aber nicht im Klassenraum, während der Unterricht stattfindet. Dabei verdichtet sich die Vermutung, dass Coronaviren durch Aerosole übertragen und sich weiter in der Luft verbreiten, als bisher angenommen. Als Mama oder Papa fragst du dich berechtigt, ob du unter diesen Voraussetzungen dein Kind ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung in die Schule schicken kannst und welche Möglichkeiten es für eure Familie gibt, bei erhöhtem Risiko eine Schulbefreiung zu erreichen.
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Schulbefreiung für Kinder mit erhöhtem Risiko – die Länder sträuben sich
Nachdem Mitte März 2020 bundesweit die Schulen wegen Corona geschlossen wurden, erließen die Länder Verordnungen, in denen Eltern weitestgehend freie Entscheidungsbefugnis zugesprochen wurde, ob die Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, sobald der Schulbetrieb allmählich wieder hochgefahren würde. Somit konnten die Erziehungsberechtigten als Inhaber der Gesundheitsfürsorge entscheiden, ob das Kind zur Schule geht oder per Homeschooling unterrichtet wird. Auch, wenn das Kind gesund ist, aber ein Elternteil zu einer der Risikogruppen gehört, konnten Eltern darüber entscheiden, das Kind am Schulpräsenzunterricht teilhaben zu lassen oder zuhause zu unterrichten.
Dies änderte sich durch neue Landesverordnungen. Zwar besteht in den meisten Bundesländern nach wie vor die Möglichkeit, die Schulbefreiung für Kinder mit erhöhtem Risiko zu bekommen. Aber in nahezu allen Bundesländern wurde darauf verzichtet, mit den neuen Verordnungen auch die Schulbefreiung beantragen zu können, wenn lediglich die Eltern oder ein Geschwisterkind einer Risikogruppe angehören.
Anders als zuvor geht es also jetzt nicht mehr darum, risikobehaftete Angehörige durch das Einschleppen des Virus dadurch zu schützen, indem Kinder vom Schulbesuch freigestellt werden. Jetzt sollen Risikopatienten im häuslichen Umfeld der Familie von Schulkindern isoliert werden. Doch dies scheint mehr, als nur realitätsfern und alles andere als familienfreundlich.
In der Öffentlichkeit sorgt dieses neue Schutzkonzept für risikozugehörige Angehörige für Aufregung und wirft Fragen auf, wie das konkret in den Familien aussehen soll:
- Wie sollen beispielsweise chronisch erkrankte Eltern es bewerkstelligen, innerhalb der Wohnung oder im Eigenheim sich von ihren Kindern fernzuhalten, weil diese aus der Schule eine Virusinfektion einschleppen könnten?
- Wie sollen Eltern das eine Kind, das krankheitsbedingt vom Schulunterricht befreit wurde, vom Geschwisterkind isolieren, das gesund ist und zur Schule gehen muss, weil es nicht vom Präsenzunterricht befreit wird?
- Wie sollen Großeltern, die im gleichen Haushalt leben, vor einer möglichen Infektion durch das schulpflichtige Kind geschützt werden?
- Sollen betroffene Familien ernsthaft den Wohnbereich mit Absperrband trennen, nicht mehr gemeinsam zum Essen am Tisch sitzen und nach jedem Toilettengang das Badezimmer desinfizieren, damit innerhalb der Familie keine Infektion stattfindet?
Schulbefreiung für dein Kind beantragen – das solltest du jetzt tun
Wenn deine Familie betroffen ist, solltest du dich schnellstmöglich informieren, welche Verordnungen in deinem Bundesland erlassen wurden. Die aktuellste Landesverordnung findest du auf der Website deines Bundeslandes. Setze dich schnellstmöglich mit der Schulleitung in Verbindung. Auch in den Ferien haben die Sekretariate der Schulen offen. Frage nach, ob eine Schulbefreiung nach den Sommerferien möglich ist, wenn dein Kind oder ein Haushaltsmitglied Risikopatient ist. Erfrage, worauf du bei der Beantragung der Schulbefreiung achten musst. Verlangt die Schule ein Attest?
Schulbefreiungsantrag mit Grundrecht untermauern
Beim Formulieren des Antrags kannst du dich auf Grundgesetz Artikel 2 beziehen. Denn jeder Mensch hat den gesetzlich verbrieften Grundrechtsanspruch, vor gesundheitlichen Gefahren geschützt zu werden:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Als sorgeberechtiges Elternteil hast du die Pflicht, aber auch das Recht, die gesundheitlichen Belange deines Kindes durchzusetzen. Allerdings ist es so, dass Grundrechte durch andere Gesetze eingeschränkt werden können. So verhält es sich mit dem Recht auf Bildung, welches auf Länderebene geregelt ist. Während es in vielen anderen Ländern Bildungspflicht gibt, die Homeschooling als Bildungsform anerkennt, besteht in Deutschland Schulpflicht. Diese wird nur dann erfüllt wird, wenn Kinder in einer anerkannten Schulform durch Teilhabe am Präsenzunterricht unterrichtet werden.
Kinder als Überträger des Coronavirus
Haben die Länder es vor den Ferien uns Eltern es relativ unkompliziert ermöglicht, Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen und durch die bundesweiten Schulschließungen uns Eltern zu Behelfslehrern erklärt, sehen die Landesverordnungen dies nun kaum mehr vor, obwohl wir uns nach wie vor in einer Pandemie befinden und sich zunehmend herauskristallisiert, dass Kinder sehr wohl als Überträger des Coronavirus in Betracht kommen. Unlängst gingen Forscher noch davon aus, dass Kinder beim Übertragen der Coronaviren kaum eine Rolle spielen.
Wenn du die Schulbefreiung deines Kindes deshalb beantragen willst, weil es im Haushalt einen Risikopatient gibt, solltest du deinen Antrag auf Befreiung unbedingt mit seriösen Quellen versehen, aus denen hervorgeht, dass Kinder Virenüberträger sind. Derzeit laufen diesbezüglich zahlreiche Studien, deren Ergebnisse noch abwarten bleibt.
Antrag zur Befreiung von der Schulpräsenzpflicht abgelehnt – was tun?
Wie erwähnt, vor den Sommerferien konnten betroffene Familien recht unproblematisch die Kinder von der Anwesenheitspflicht befreien lassen. Im neuen Schuljahr werden sehr viele Anträge abgelehnt. Da stellt sich die Frage, was ihr als Eltern tun könnt.
Kinder nicht auf eigene Faust von der Schule freistellen!
Behaltet ihr eure Kinder ohne Bewilligung einfach Zuhause, verstoßt ihr gegen die Schulpflicht und ihr begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen kann. Dieses kann beispielsweise im Bundesland Baden-Württemberg pro Fehltag zwischen 50 und 300 Euro liegen. In Hamburg beträgt das Bußgeld zwischen 150 und 200 Euro pro Tag; in Nordrhein-Westfalen zwischen 80 und 150 Euro. In einzelnen Bundesländern können Schüler neben dem Bußgeld sogar strafrechtlich verfolgt werden. Hier reicht das Strafmaß von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsentzug.
Schulbefreiung wegen Corona: Rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen
Das Wichtigste ist, dass ihr in eurem Antrag einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangt. Denn nur, wenn die Schule bzw. das Schulamt mit einem solchen Bescheid euren Antrag auf Schulbefreiung ablehnt, habt ihr die Möglichkeit, gegen diesen Verwaltungsakt Klage beim zuständigen Gericht einzureichen.
Lehnt die Schule den Antrag ab, solltet ihr euch schnellstmöglich an einen guten Rechtsanwalt wenden, der für euch eine fundierte Klageschrift formuliert und im Eilverfahren die Aussetzung der Schulpräsenzpflicht gerichtlich einklagt.
Elterngruppen: Risikofamilien schließen sich zusammen
Falls ihr konkret betroffen seid und denkt, dass ihr mit eurer Angst alleine da steht, macht euch im Netz auf die Suche nach Gleichgesinnten. Inzwischen schließen sich immer mehr Eltern zusammen, die nach den Sommerferien weiter ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.
Eine gute Anlaufstelle ist beispielsweise die Facebook-Gruppe “Schulpräsenzpflicht Befreiung für Familien mit erhöhtem Risiko – Corona”. Hier berichten Eltern, was sie unternehmen, um die Schulbefreiung für Kinder aus Familien mit erhöhtem Risiko durchzusetzen. Gegenseitige Hilfe bei der Antragsformulierung findet statt. Um in die Gruppe aufgenommen zu werden, bitte unbedingt die Sicherheitsfragen beantworten.
Eine weitere gute Informationsquelle ist die Internetseite von NEWS4TEACHERS, die sehr aktuelle Informationen für euch bereit hält. Ebenfalls könnt ihr Unterstützung durch die Landeselternbeiräte erhalten, wenn es um die Schulbefreiung für Kinder mit erhöhtem Risiko bzw. bei Familienangehörigen geht.
Homeschooling – Fragen und Antworten: Häusliche Bildung im Spannungsfeld zwischen Schulpflicht und Elternrecht: Aufsätze und Interviews (Pädagogik in ... in Europe: The Past and The Future)
Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay.com
Danke liebe Stephanie, das du dich so für die Risikogruppe ob Kinder oder Erwachsene einsetzt, auch ein Danke das du uns so in der Gruppe unterstützt!
Dir auch vielen lieben Dank für deinen Kommentar.
Ich finde die fb Seite nicht drotz das ich das in den Suchmaschinen eingebe “Schulpräsenzpflicht Befreiung für Familien mit erhöhtem Risiko – Corona”.
Danke für den tollen Beitrag und den Link zu der FB-Gruppe. Ich habe mich so alleine gefühlt. Als wäre ich der einzige Mensch, dem es noch wichtig ist, sein Kind und die Familie zu schützen. Und ich habe die Erfahrung gemacht, das es schlimm ist, wenn man in seinem eigenen Saft köchelt und die Gedanken sich immer und immer wieder nur in einer Endlosschleife bewegen ohne den Ausgang zu finden. Endlich habe ich Ansprechpartner gefunden, die mich verstehen. Es sind keine Helikoptereltern die die Kinder rund um die Uhr überwachen müssen, sondern Menschen denen Bildung und Gesundheit gleich viel wert sind. Und die mich auch auf den Teppich holen, wenn ich mal übertreibe 😁
Danke! Das ist gut geschrieben!
Liebe Stephanie, vielen Dank für diesen toll recherchierten und umfassenden Artikel zu diesem sensiblen Thema und den Bezug zur Facebook Gruppe.
Wer diesen Artikel liest und sich angesprochen fühlt ist herzlich eingeladen, der Gruppe beizutreten.
Wir lassen niemanden auf der Strecke bleiben!
Sehr geehrte Verfasserin!
Vielen Dank für diesen Beitrag. Wir gehören selbst zur Risikogruppe und sind froh, auch mal das Gefühl zu haben, unterstützt zu werden. Denn genauso ist es leider. Ich fühle mich als “chronisch” kranker Mensch derzeit sehr abgewertet und in die Ecke gestellt.
Vielen Dank!
Als ich die 7. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelesen habe, konnte ich kaum glauben, dass Schüler, die mit Angehörigen der Risikogruppen zusammenleben, NICHT von der Präsenzpflicht befreit sind. Ich habe die Verordnung mehrfach gelesen und habe es immer noch nicht begriffen. Voller Unverständnis habe ich mich an das Land Sachsen-Anhalt gewandt und gefragt, wie hier verfahren wird und -in dem Glauben, dass diese Risikogruppe versehentlich vergessen wurde- über Facebook das Land angeschrieben und unsere persönliche Situation geschildert.
Statt einer Antwort vom Land habe ich dann einen Anruf von der schulpsychologischen Abteilung des Schulamts bekommen (für diese Verletzung des Datenschutzes hat sich dann später der Pressesprecher des Landes bei uns entschuldigt und versichert, dass so etwas nicht wieder vorkäme). Nachdem klar war, dass die freundliche Dame dort nicht der richtige Ansprechpartner war, wurden wir an die zuständige Stelle im Schulamt weitergeleitet, wo wir uns dafür rechtfertigen mußten, wieso wir den “üblichen Dienstweg” (erst Schule, dann Schulamt, dann Land) nicht eingehalten hätten.
Für mich stellt sich hier die Frage, wieso das Land eine Facebook-Seite unterhält, wenn eine direkte Kommunikation mit den Bürgern gar nicht gewünscht zu sein scheint…? Jedenfalls wurde uns dann vom Schulamt ein Schreiben unserer Schule zugeschickt (welches wir vorher noch nie gesehen hatten), dass die Beschulung im Fernunterricht nur noch für Risikokinder selbst vorgesehen sei und dass dies ja für unseren Sohn nicht zuträfe.
Seitens des Schulamts wurde uns nahegelegt, dass ich als Risikogruppenangehörige mich von meinem Sohn zu Hause distanzieren soll. Wie soll das funktionieren? Wir haben keine Einliegerwohnung, keine zwei Badezimmer oder Küchen… Davon abgesehen bin ich die Bezugsperson für meinen Sohn, mit der er Fragen zur Schule klärt, seine Gedanken, Gefühle und Ängste teilt,- sein Vater arbeitet Vollzeit im Homeoffice und hat zeitlich gar nicht die Möglichkeit, sich mit unserem Sohn so zu beschäftigen, wie ich es kann. Außerdem habe ich die Angst in seinen Augen gesehen, als wir darüber gesprochen haben, dass er unter den aktuellen Bedingungen (ohne AHA-Regeln) wieder in den Präsenzunterricht gehen soll,- was würde es psychisch für ihn bedeuten, wenn er wirklich das Virus mit nach Hause bringt? Das möchte ich mir gar nicht vorstellen…
Wir haben das Schreiben des Schulamts als Ablehnung interpretiert und offiziell widersprochen. Seitdem (also seit Ferienbeginn) warten wir auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid – wir hängen also seit Wochen in der Luft, wissen nicht, wie es weitergeht und stehen dadurch unter erheblichen Stress,- erholsame Schulferien sind anders.
Ich hoffe sehr, dass Schulamt und Schule ein Einsehen haben, insbesondere, weil die Schule sogar in einem Infobrief angeführt hat, dass unser Sohn im Fernunterricht weder besser noch schlechter gelernt hat als im ersten Halbjahr des letzten Schuljahres. Wenn nicht, werden wir wohl den Klageweg beschreiten müssen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. Es kann doch nicht sein, dass das Schulamt darüber entscheidet, dass ich mein Leben riskieren und mein Sohn psychische Schäden in Kauf nehmen muss (laut Grundgesetzhaben haben wir doch das Recht auf Unversehrtheit!), nur weil es sich angeblich im Klassenzimmer besser lernt als zu Hause!
Danke liebe Stephanie, da meine Tochter zur Risikogruppe gehört habe ich sie seit Februar zuhause. Zum Glück ging es bei uns sehr unkompliziert mit der Freistellung (erstmal bis zu den Herbstferien), und ich werde hoffentlich auch für danach keine Probleme haben.
Aber leider gibt es soviele andere Eltern, bei denen es nicht so ist. Ich finde es super, das du dich so einsetzt und auch ein Teil unserer Facebook Gruppe bist. Vielen Dank dafür
Ausgezeichnet dargelegt.
Dieser Bericht spiegelt wieder, das von den Ministerien ein Diktat erfolgt, in Berufung auf Artikel 7.
Aber Artikel i7 ein kollaterales Verfassungsrecht und hat Grenzen.
Diese Grenzen sind in Gesetzen festgelegt
Die Schulministerien vergreifen sich in ihrer selbstverherrlichenden Machtstellung über Artikel 7 an den Grundlagen unserer Demokratie.
Die Äußerung von Kultusministerin Ernst aus Brandenburg in ZDF Spezial macht die erschütternd deutlich
Siie sagte Zitat:
“Bildung hat so eine hohe Priorität, dass sich dem vieles Unterordnen muss”
Wichtig ist dazu , was sie nicht sagte:
Was muss dich dem unterordnen und
aufgrund welcher Gesetze
Artikel 7 GG der in den jeweiligen Landesverfasdungen und Svhulgesetzen verankert ist, ist nicht das Diktat über Artikel 2 GG und Artikel 6 GG.
Das Vertrauen mein Kind in die Obhut der Schule zu geben, ist durch die Schulgesetzte manifestiert.
Die Schule als Aufsicht über Schutzbefohlene und in der Garantstellung versagt in der Pandemie Situation durch Anordnungen der Schulministerien
Das alles ist meine Meinung und dazu stehe ich
Hallo liebe Stephanie,
vielen,vielen Dank für deinen Beitrag. Viele Betroffene sind sehr froh, das Sie durch dich eine wertvolle Hilfestellung bekommen haben.
Danke für diesen Beitrag! Mir graut es vor nächster Woche wenn in Niedersachsen die Schulen wieder losgehen.
Wichtiges Thema!!! Danke!
Sehr gut recherchierte Informationen und Analyse der allgemeinen Lage und zugleich der Situation der Betroffenen. So muss professioneller Journalismus aussehen! Vielen Dank!
Danke für deinen Einsatz und den Bericht,es ist unglaublich wie mit Risikogruppen umgegangen wird.Immer wieder stelle ich fest,das “gesunde”Eltern mit “gesunden”Kindern das überhaupt nicht wahrnehmen,da man die Risikogruppen in den Medien auch komplett übergeht und ignoriert.
Hallo danke fuer diese website, leider stimmt der link zu der facebook gruppe nicht hilfe